für die Pension Kueck
Stand: Januar 2017
nachfolgend „Betrieb" genannt.
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Unterkünften, zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Hotel und dem Gast individuell vereinbart wurden.
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Buchung), der durch den Betrieb angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Buchung. Dem Betrieb steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung der Buchung kann ebenfalls mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
2.2 Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Betrieb gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Betrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Erfolgt die Buchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Betrieb gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Betrieb eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.4 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Unterkunft sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Betriebs.
3.1 Der Betrieb ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Unterkunft nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Unterkunftsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Betriebs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Betriebs gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die Preise können vom Betrieb geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Betrieb dem zustimmt.
3.5 Rechnungen des Betriebs sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Betrieb berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Dem Betrieb bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Betrieb eine Mahngebühr von 7,50 EUR erheben.
3.6 Der Betrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Betrieb ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes in der Unterkunft aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Betriebs aufrechnen oder mindern.
4.1 Der Betrieb räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast die gebuchte Unterkunft oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Betrieb rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern der Betrieb dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat der Betrieb keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Betrieb. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
5.1 Wird ein vereinbartes Rücktrittsrecht für den Betrieb in der Form vereinbart, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, steht es dem Betrieb seinerseits frei, innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Räumlichkeiten vorliegen und der Gast auf Nachfrage mit angemessener Fristsetzung auf sein Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
5.2 Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer vom Betrieb gesetzten angemessenen Frist nicht geleistet, ist der Betrieb berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Zudem ist der Betrieb berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten oder zu kündigen, insbesondere wenn:
5.4 Die berechtigte Kündigung oder der berechtigte Rücktritt des Betriebs begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern dies nicht schriftlich vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Unterkünfte stehen dem Gast am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Dem Gast steht kein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung zu. Die Anreise erfolgt bis 18 Uhr, sofern keine anderweitige Absprache in Schriftform vorliegt. Sollte die Anreise nicht bis 18 Uhr erfolgt sein, ist der Gastgeber berechtigt die Unterkunft anderweitig zu vermieten.
6.3 Am Abreisetag sind die Unterkünfte dem Betrieb spätestens bis 10.00 Uhr gereinigt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betrieb für die verspätete Räumung der Unterkunft bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) und nach 18.00 Uhr 90% berechnen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden dadurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Betrieb kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7.1 Der Betrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betrieb die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betriebs beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Betriebs beruhen. Eine Pflichtverletzung des Betriebs steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betriebs auftreten, wird der Betrieb bei Kenntnisnahme oder auf unverzügliche Beanstandung des Gastes darum bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Der Betrieb haftet dem Gast gegenüber für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Logispreises, höchstens jedoch 3.500 EUR sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 EUR. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können in einem dem Betrieb geeignet erscheinenden Safe hinterlegt werden. Der Betrieb empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Für Schäden an oder Verlust von Sachen übernimmt der Betrieb keine Haftung, es sei denn, es liegt eine grobe Fahrlässigkeit oder eine vorsätzliche Handlung des Betriebs, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vor. Dies gilt auch für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Gastes, auch wenn diese auf einer vorvertraglichen Pflichtverletzung beruhen.
7.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder einem Parkplatz des Betriebs, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Betriebs abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalten besteht keine Haftung des Betriebs, es sei denn, der Betrieb, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Im Übrigen gelten die vorstehenden Regelungen.
7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Betrieb übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt, Nachsendung derselben. Es gelten die vorstehenden Regelungen.
8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
8.2 Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des Betriebs.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Betriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt, kann der Betrieb auch am Wohnsitz des Vertragspartners klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.